In 5 Minuten Klarheit: Berechnen Sie Ihre persönliche Versorgungslücke, vergleichen Sie ETF, Fondsrente & Rürup – und finden Sie die optimale Strategie für Ihre Altersvorsorge.
Als zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO sind wir gesetzlich verpflichtet, ausschließlich in Ihrem Interesse zu handeln und zu beraten (§ 60 VVG) – nicht im Interesse eines bestimmten Versicherungsunternehmens.
Individuelle Analyse statt Standardlösungen – wir schauen genau hin.
Als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) sind wir keinem Versicherer verpflichtet – wir vergleichen aus über 70 Gesellschaften für Sie.
Ihr Ansprechpartner in Bielefeld – erreichbar wenn Sie ihn brauchen.
Ihre Daten bleiben lokal – erst Sie entscheiden, was wir erhalten.
Alter, Einkommen, Steuerklasse, Krankenversicherung – alle Angaben bleiben lokal in Ihrem Browser. Auch Selbstständige vollständig unterstützt.
Der Rechner ermittelt Ihre gesetzliche Rente, die Versorgungslücke und vergleicht ETF-Depot, Fondsrenten und Rürup in Echtzeit.
Senden Sie das Ergebnis direkt an uns – wir melden uns für ein persönliches Gespräch und erarbeiten Ihre individuelle Strategie.
Kostenlos, unverbindlich und in 5 Minuten. Ihre Daten verlassen nicht Ihren Browser – erst wenn Sie eine Beratung anfragen, nehmen wir Kontakt auf.
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BIE-INSURE Versicherungsbüro Goltz
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BIE-INSURE ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig. Wir bieten Beratung zu Versicherungsprodukten an und nehmen im Rahmen des erteilten Auftrags die Interessen unserer Kunden wahr.
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Im Rahmen einer späteren Beratung oder Vermittlung kann unsere Vergütung – abhängig vom gewählten Produkt und dem vereinbarten Leistungsumfang –
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Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht. Unberührt bleibt insbesondere die gesetzliche Teilnahmeverpflichtung gemäß § 17 Abs. 4 VersVermV für Verfahren vor der zuständigen Schlichtungsstelle nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG.
Unserer Beratung liegt eine hinreichend breite Markt- und Produktauswahl gemäß § 60 VVG zugrunde. Die konkrete Auswahl richtet sich nach den Wünschen, Bedürfnissen und der jeweiligen Kundensituation.
Der Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Erstorientierung und begründet kein Beratungsverhältnis. Ein Beratungs- oder Vermittlungsauftrag entsteht erst durch eine gesonderte Beauftragung.